Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, wie Sie in einer Situation, in der Sie nicht mehr selbst entscheiden können, medizinisch behandelt werden wollen. Besonders hilfreich ist die Patientenverfügung dann, wenn Sie im Hinblick auf ein mögliches Lebensende befürchten, dass Ihre persönliche Vorstellung von einem würdevollen Sterben nicht umgesetzt wird und womöglich die Dauer des Leidens und Sterbens nicht Ihren Wünschen entspricht.

Der Patientenwille hat höchste Priorität. Nach der geltenden Rechtslage sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, alles ihnen Mögliche zu tun, um Menschenleben zu retten und solange wie möglich zu erhalten. Heutzutage ist es möglich, auch bereits irreversibel Geschädigte, Bewusstlose und Sterbende noch geraume Zeit am Leben zu erhalten. Grundsätzlich sind Ärztinnen und Ärzte auch hierzu verpflichtet.

Dies gilt allerdings nicht, wenn Patientinnen oder Patienten einer solchen Behandlung widersprechen. Ein Problem entsteht deshalb immer dann, wenn die Patientin oder der Patient infolge schwerer Krankheit, Unfallschäden, etc. nicht mehr klar bei Bewusstsein ist und keine Entscheidung treffen kann. Für diesen Fall ist es wichtig, dass Sie im Vorhinein schriftliche Regelungen treffen – u. a. auch dann, wenn Sie nicht in allen Fällen eine möglichst lange Weiterbehandlung wünschen.

Mit der Patientenverfügung können Sie regeln, wie Sie behandelt werden wollen und in welchen Fällen Sie keine weiteren lebensverlängernden Maßnahmen, sondern zum Beispiel eine Schmerztherapie wünschen, auch wenn hierdurch unter Umständen der Tod früher eintritt. In einer Patientenverfügung können Sie auch verbindlich bestimmen, ob und welche ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit durchzuführen oder zu unterlassen sind.

Informationen und Vorlagen finden Sie auf folgender Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz:

https://www.bmj.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html