Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht wird – anders als die sofort wirksam werdende „Direktvollmacht“ – ausschließlich für den „Sorgefall“ erteilt. Das heißt, wenn die Vollmachtgeberin bzw. der Vollmachtgeber nicht mehr selbst in der Lage ist, die persönlichen Angelegenheiten oder die Vermögensangelegenheiten zu erledigen.

Ein solcher Fall kann z. B. eintreten bei altersbedingten Einschränkungen, schwerwiegenden Erkrankungen (etwa Demenz, Schlaganfall mit Wachkoma usw.) oder einem Schädel-Hirn-Trauma. Unter diesen Voraussetzungen wird die ausgewählte Person ermächtigt, die Regelung der persönlichen Angelegenheiten und die damit verbundenen Aufgaben für die Vollmachtgeberin oder den Vollmachtgeber zu übernehmen.

Geschäftsfähigkeit ist Voraussetzung der Wirksamkeit von Erteilung und Widerruf der Vorsorgevollmacht.

Eine Vorsorgevollmacht kann beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.